Begrenzung des jährlichen Holzeinschlags auf max. das Maß des Holznachwuchses pro Jahr, wobei Nachhaltigkeit nicht nur am Holzwachstum, sondern auch an der Artenvielfalt festzumachen ist.
Festlegung und Veröffentlichung des durch Gesetz vorgeschriebenen Wald-Betriebs-plans für die Waldentwicklung
Am besten keine Schäden, wenn aber, dann: Beseitigung ("Sanierung") der durch die Waldernte entstehenden Schäden an Waldwegen und Waldboden bis spätestens Sommer des der Erntesaison folgenden
Jahres
Definition und Umsetzung der gesell-schaftlichen Anforderungen an eine gesunde "Waldästhetik"
Totholzmanagement im Einklang mit PEFC/FSC
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Pflege von Kulturstätten unter Sanierungs- und Begehbarkeits-Gesichts-punkten (etwa durch Schaffung von Holzbrücken zur Vermeidung weiterer
Erosionen)
Zusammenarbeit mit dem Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. auf Basis des Abschlussberichts "Bodenschonende Holzernte"
Festlegung eines Kriterienkatalogs anhand welcher die Auswahl der zu fällenden Bäume festgelegt wird, damit nicht nur die
wirtschaftlich interessanten Bäume gefällt, sondern auch die kranken aussortiert werden.
Bildung eines runden Tisches aller Beteiligter, um gemeinsam für den Wald zu "sprechen".
"Das Holz bleibt bei uns" - wirtschaftliche Verwertung des eingeschlagenen Holzes nach Möglichkeit vor Ort - allein um die Kohlendioxid-Belastung zu minimieren.
Zeig dass es mich gibt
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